Honorar & Vertrag

Transparenz schafft Akzeptanz.

GRUNDLAGEN

Für Auftraggeber ist es oftmals schwierig einzuschätzen, was ein Produkt oder eine Dienstleistung kosten kann.
Ich sehe mich immer wieder damit konfrontiert, dass in Vorbereitung eines Projektes nur geringfügig eine Kosteneinschätzung gemacht wurde. Überraschungen oder unzufriedene Teillösungen sind dann später nicht ausgeschlossen. Da aber gerade für Unternehmen anfallende Kosten auch einen entsprechenden Nutzen haben müssen, kann mit ein paar Richtwerten von meiner Seite erste Orientierung gegeben werden, was man für diverse Leistungen einplanen sollte.

VERTRAG

Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages so detailliert wie nur möglich definiert. Eine derartige Leistungsbeschreibung enthält zumindest genaue Angaben über folgende Teilbereiche der Leistungserstellung:

/ Vertragspartner mit vollem Namen und Firmenbezeichnung
/ Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
/ Fremdleistungen (Lieferungen Dritter)
/ Lieferdatum
/ Vergütung
/ Nutzungsrechte / Nutzungsvergütung

HONORARZUSAMMENSETZUNG

Mein Honorar orientiert sich am Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD der Allianz Deutscher Designer
und ist je nach Auftragsumfang Verhandlungssache. Es setzt sich in der Regel aus folgenden Teilen zusammen:

  • 1. Entwurfsvergütung (von der Konzeption zum Entwurf bis zum Präsentationslayout)
  • 2. Nutzungsvergütung (abhängig von Art, Dauer, Einsatzgebiet und Rahmenvereinbarungen)*
  • 3. Ausführung (Reinzeichnung, Druckvorbereitung, Druckabwicklung, Vorbereitung der Daten zur Weiternutzung)
  • 4. Vergütungen für sonstige Leistungen
  • 5. ggf. Material und Organisationskosten
  • 6. ggf. Fremdkosten

*zur Nutzungsvergütung:
Im Design steht immer eine Konzeption im Vordergrund. Hierbei kommt die Individualität des Urhebers zum Ausdruck und ist somit eine geistige Schöpfung. Das bedeutet, das Werk unterliegt damit dem urheberrechtlichen Schutz.
Das Urheberrecht entsteht im Moment der Erstellung des Werkes. Das Nutzungsrecht zur Kommunikation und Publikation des Werkes muss bei jeder weiteren Nutzung von Urheber formuliert werden.
Die Gestaltung einer Unternehmens-Kommunikation stellt immer auch einen wirtschaftlichen Wert dar.
Dieser variiert natürlich bzgl. der wirtschaftlichen Größe des jeweiligen Unternehmens. Somit ist auch die wirtschaftliche Wertschöpfung aus der Gestaltung für deren Honorierung relevant!

Nutzungshonorare und Urheberrechte sind anfänglich für viele Kunden ein schwer zu verstehender Honoraranteil. Jedoch liegt der große Vorteil für den Kunden darin, dass er nur für den tatsächlich benötigten Teil der Verwendung zahlt.
Für kleine Betriebe, die regional arbeiten ist daher zum Beispiel nur für die einmalige Nutzung einer Anzeige zu bezahlen. Größere Kunden hingegen werden normalerweise pauschal alle Rechte erwerben, um zum Beispiel auch Dritte mit Projekten zu beauftragen (z.B. Webdesigner, Eventagenturen, etc.) oder das Nutzungsrecht Partnern (z.B. Franchising, Lizenznehmern, etc.) einzuräumen. Sinn dieser Konstruktion ist ein transparentes, faires Preissystem, von dem beide Seiten profitieren. Der Auftraggeber zahlt für den konkreten Nutzen, den er aus einem Produkt ziehen kann. Nicht mehr und nicht weniger.

Bei weiteren Fragen ist es möglich, sich bei den Interessenvertretung wie der AGD (Allianz Deutscher Designer) oder dem Bund Deutscher Grafik-Designer e.V. zu erkundigen. www.agd.de / www.bdg-designer.de.
Mein Honorar orientiert sich am Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD* der Allianz deutscher Designer und ist je nach Auftragsumfang Verhandlungssache. www.agd.de